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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“. Der Gestaltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 55, 56, 57 und 58. Die Grundstücke liegen im Stadtteil Ober-Roden westlich des Rödermarkringes zwischen dem Gelände des Kleingartenvereins und der Rodau.
Abstimmung: Ja- Stimmen : 6 Nein-Stimmen: ./. Enthaltungen: 1
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt. |
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