· Zur Errichtung einer 400-Meter-Bahn werden 20.000 Euro an Planungskosten sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro für das Jahr 2010 eingestellt.
· Zur Finanzierung werden Mittel aus dem öffentlichen Investitionsprogramm der Bundes- und Landesregierung beantragt.
· Die Kosten für die laufende Unterhaltung sind darzustellen.
· Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass Drittmittel akquiriert werden können.