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Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt sodann den Beschlussvorschlag, der den folgenden Wortlaut hat, zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in beigefügter Liste aufgeführten Maßnahmen dem Grunde und der Höhe nach. Die Maßnahmen sind über den Kreis Offenbach bei der Landestreuhandstelle Hessen für die Verwendung der Fördergelder aus dem Konjunkturprogramm des Bundes und des Landes Hessen einzureichen.
Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss alle weiteren Entscheidungen über notwendige Veränderungen der Prioritätenliste, sowie den Ausgleich von Mehr- bzw. Minderkosten der einzelnen Maßnahmen untereinander.
Der Beschluss über die Maßnahmen gilt gleichzeitig als Beschluss über die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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