Zur Errichtung einer
400-Meter-Bahn werden 20.000 Euro an Planungskosten sowie eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro für das Jahr 2010
eingestellt.
Zur Finanzierung
werden Mittel aus dem öffentlichen Investitionsprogramm der Bundes- und
Landesregierung beantragt.
Die Kosten für die
laufende Unterhaltung sind darzustellen.
Der Beschluss steht
unter dem Vorbehalt, dass Drittmittel akquiriert werden können.