Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.
Zugrunde
gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom
06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung
Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im
Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße
„Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“
im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der
Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.
Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte
entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
23.09.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
24.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 17 - zur Kenntnis genommen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß §10 Abs.1 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414), den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur20 Nr.456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
06.10.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs
Der Beschluss wurde ohne Aussprache zu Beginn der Sitzung gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß §10 Abs.1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur20 Nr.456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.