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Tagesordnung - 23. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Betriebskostenzuschuss Schwimmbad  
VO/0208/08  
Ö 2  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Potenialstudie erneuerbare Energien      
Ö 3  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Dienstleistungsangebote zur Einführung des neuen Müllkonzeptes      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Getrennt sammeln - Vereint sparen      
Ö 5  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark  
VO/0255/08  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5:

 

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5:

 

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    11.11.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs

Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5:

 

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 6  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 409, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in den Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung  
VO/0224/08  
Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 8  
Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft  
VO/0233/08  
Ö 9  
Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung  
VO/0236/08  
Ö 10  
Antrag der Andere Liste/Die Grünen betr.: Berufsakademie RHEIN_MAIN      
Ö 11  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Standort Festplatz Ober-Roden      
Ö 12  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Schutzausrüstung der Mitglieder der Feuerwehr Rödermark      
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Gemeinsames kommunales Dienstleistungszentrumg      
Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen