Bürgerinformationssystem
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Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom
06. September 2008 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest. Der Verlust in Höhe von 788.931,97 €
wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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