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Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark  

 
 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0255/08 Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5:

 

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.