Bürgerinformationssystem
Folgende Fragen sollen bis zur Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden: 1.) Wie sind
die Alteigentümer der Grundstücke entschädigt worden? 2.) Sind die
Kosten für den Ankauf des Grundstücks in die Erschließung eingerechnet? Das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 409 mit 4.553 qm
wird zum 01.01.2009 aus dem Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen des
Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung übertragen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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