Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG
versehenen Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und
Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der Betriebskommission und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung.
werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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