Die
Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AGvom 06. September 2008versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der
Verlust in Höhe von 788.931,97 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch
Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - zur Kenntnis genommen
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 06
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom
06. September 2008 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 788.931,97 €
wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
11.11.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 06. September 2008 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 788.931,97 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen.