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Tagesordnung - 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Mo, 03.07.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters des Wasserverbandes Gersprenzgebiet  
VO/0073/06  
Ö 5  
Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für a) den Verbandsvorstand b) die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Rodau-Bieber  
VO/0074/06  
Ö 6  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung  
VO/0077/06  
Ö 7  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft  
VO/0078/06  
Ö 8     Betrieb Badehaus betr.: Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen (zur Vorlage des Magistrats in der Sitzung vom 30.05.2006)      
Ö 9     Einrichtung eines Gymnasiums in Rödermark a) Antrag der Fraktionen von CDU und FDP b) Änderungsantrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen      
Ö 10     Entscheidung über die Widersprüche gegen die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Mai 2006 gem. § 55Abs. 6 HGO      
Ö 11     Eckwertebeschluss 2007      
Ö 12  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste der Stadt Rödermark für das Jahr 2006      
Ö 13  
Zielsetzung für die künftige Waldbewirtschaftung  
VO/0107/06  
Ö 14  
Beschlussfassung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 32 "An den Rennwiesen" eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange      
Ö 15  
Beschluss des Bebauungsplanes B 32 "An den Rennwiesen" als Satzung gemäß § 10 BauGB      
    21.06.2006 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    22.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - (offen)
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    03.07.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15 - zurückgestellt
    Siehe Top 14

Siehe Top 14.

 

   
    10.07.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung vom 13.03.2006 bis 13.04.2006 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

 

Das Plangebiet (Teilplan A) liegt am westlichen Rand von Urberach, westlich der bestehenden Bebauung Nikolaus-Schwarzkopf-Straße, Rudolf-Diesel-Straße bzw. Adam-Opel-Straße. Nach Norden reicht es bis zur nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 7 Nr. 245/1 etwa auf Höhe des bestehenden nördlichen Bebauungsrand.

Nach Süden reicht es bis zur Bahntrasse der Dreieichbahn.

Nach Westen reicht es – gemessen von der Adam-Opel-Straße – ca. 330 m, erstreckt sich dann ca. 170 m nordwestlich der bestehenden Reihenhausbebauung Nr.13-17G, dann weiter bis zu der Wegeparzellen Flur 7 Nr. 182 bzw. der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 169, ca. 320 bzw. 260 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße gelegen und weiter bis zum Flurstück Flur 7 Nr. 144, ca. 210 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße.

 

Darüber hinaus befinden sich Flächen zwischen der Bahntrasse und der Rodaustraße mit den Flurstücken Flur 7 Nr. 128 bis 136 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie Teile der Straßenparzellen der Rudolf-Diesel-Straße und der Liebigstraße (Flurstücke Flur 8 Nr. 1/1 (tw.) und 177/3 (Teilplan A).

 

Ebenfalls im Geltungsbereich liegt das Flurstück Flur 7 Nr. 243/1 (tw.) (Teilplan B) nördlich des Teilplanes A und ca. 120 m nordwestlich der bestehenden Bebauung gelegen.

 

Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den nachfolgenden unmaßstäblichen Karten.


 

 

Teilplan A

 

 

 

 


 

 

Teilplan B

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Tagesordnungspunkt wie folgt abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, FDP

Ablehnung:                       Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

Ö 16  
Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 1 Nr. 98, Dockendorffstr. 27 / Glockengasse 1, 217 qm; Aufhebung des Beschlusses vom 10. Dezember 2004  
VO/0137/06  
Ö 17     Antrag der Fraktionen von CDU und FDP betr.: Neubenennung der Fachausschüsse      
Ö 18     Antrag der Fraktionen von CDU und FDP betr.: Änderung der Betriebssatzungen der Eigenbetriebe      
Ö 19  
Antrag der Fraktionen von CDU und FDP betr.: Antrag der Fraktionen von CDU und FDP betreffend Bebauungsplan B 32 "An den Rennwiesen"