Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ im
Stadtteil Urberach als Satzung.
Zugrunde
gelegt werden der Entwurf in der Fassung der erneuten öffentlichen Auslegung
vom 13.03.2006 bis 13.04.2006 und die Beschlüsse über die eingegangenen
Stellungnahmen.
Das Plangebiet (Teilplan A) liegt am westlichen Rand von
Urberach, westlich der bestehenden Bebauung Nikolaus-Schwarzkopf-Straße,
Rudolf-Diesel-Straße bzw. Adam-Opel-Straße. Nach Norden reicht es bis zur
nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 7 Nr. 245/1 etwa auf Höhe des
bestehenden nördlichen Bebauungsrand.
Nach Süden reicht es bis zur Bahntrasse der Dreieichbahn.
Nach Westen reicht es – gemessen von der Adam-Opel-Straße – ca. 330
m, erstreckt sich dann ca. 170 m nordwestlich der bestehenden
Reihenhausbebauung Nr.13-17G, dann weiter bis zu der Wegeparzellen Flur 7 Nr.
182 bzw. der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 169, ca. 320 bzw.
260 m westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße gelegen und weiter bis zum
Flurstück Flur 7 Nr. 144, ca. 210 m westlich der
Nikolaus-Schwarzkopf-Straße.
Darüber hinaus befinden sich Flächen zwischen der Bahntrasse und
der Rodaustraße mit den Flurstücken Flur 7 Nr. 128 bis 136 im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes sowie Teile der Straßenparzellen der Rudolf-Diesel-Straße
und der Liebigstraße (Flurstücke Flur 8 Nr. 1/1 (tw.) und 177/3 (Teilplan
A).
Ebenfalls im Geltungsbereich liegt das Flurstück Flur 7 Nr.
243/1 (tw.) (Teilplan B) nördlich des Teilplanes A und ca. 120 m
nordwestlich der bestehenden Bebauung gelegen.
Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den nachfolgenden
unmaßstäblichen Karten.
Teilplan A
Teilplan B
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den
Tagesordnungspunkt wie folgt abstimmen: