Die Beschlussfassung zu den Punkten 2,
4, 5.1, 5.3, 8.2, 8.3, 8.5, 8.6, 9.5 erfolgte ohne weitere Aussprache einstimmig
mit dem Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /
Die Beschlussfassung zu dem Punkt 8.4
erfolgte ebenfalls ohne weitere Aussprache mit folgendem Ergebnis:
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, SPD, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: Andere
Liste/Die Grünen
Über die Punkte 1, 3, 5.2, 5.4, 5.5, 7.2, 7.3, 8.1, 8.7, 8.8,
8.9, 8.10, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.6, 9.7, 10, 11 und 12 wurde jeweils nach
Stellungnahmen durch die Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen (Herrn Gerl,
Herrn Mersmann TOP 8.7, 8.9, 8.10 und Herrn Schallnaß TOP 8.8) und bei den
Punkten 8.8 und 10 weiteren Stellungnahmen durch die Fraktion der FDP
(Herrn Rädlein) wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, SPD, FDP
Ablehnung: Andere
Liste/Die Grünen
Enthaltung: /
Über den Punkt 7.1 wurde nach Stellungnahme von Herrn
Gerl wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, SPD, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: Andere
Liste/Die Grünen
Die Formulierungen der einzelnen Beschlüsse sind im Anhang zu
diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Frau Becht verliest den Änderungsantrag der Anderen Liste
wie folgt:
Nach Auswertung aller eingegangen Anregungen (öffentliche
Auslegung von 05.12.05 – 06.01.06 und öffentliche Auslegung von 13.03.06 –
13.04.06, sowie der verspätet eingegangenen Einwendung von zwei Anwohnern) zum
Bebauungsplan B 32 „An den Rennwiesen“ sind eine Vielzahl von Planungsproblemen
und Rechtsfragen noch nicht gelöst. Zur Vermeidung von Nachteilen für die Stadt
Rödermark beschließt die Stadtverordnetenversammlung, von einer
Beschlussfassung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches zum jetzigen
Zeitpunkt abzusehen.
Der Magistrat wird beauftragt:
1.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung über die Wirkung der Planung auf den
schützenswerten Bestand der Umweltgüter zu erstellen.
2.
Eine Prüfung von Standortalternativen für die Bereitstellung von Gewerbe – und
Mischgebietsflächen durchzuführen.
3.
Den Bestand gesetzlich geschützter Biotope im Plangebiet zu sichern und durch
eine 50 Meter breite Pufferzone gegenüber angrenzenden Verkehrsflächen,
Vorgärten und Siedlungsflächen zu schützen.
4.
Die Planung einer Eisenbahnstrecke zwischen Urberach und Dietzenbach durch den
südwestlichen Teil des Plangebietes durch eine zu ändernde Festsetzung einer Öffentlichen
Verkehrsfläche - Eisenbahntrasse – zu sichern.
5.
Entlang der Trasse der Dreieichbahn aktiven Lärmschutz planerisch vorzusehen.
6.
Auf die Festsetzung der Mischgebiete, des Gewerbegebietes und des Wohngebietes
im nördlichen Plangebiet zu verzichten, weil eine solche Nutzung die
Naherholung behindert und das Kleinklima durch Verlust von
Kaltluftentstehungsflächen sowie Einschränkung des Frischlufttransportes in das
Wohngebiet Seewald behindert.
7.
Ein Verkehrskonzept für die Erschließung des Planungsgebietes zu entwickeln,
welches den Befürchtungen vieler Anwohner der angrenzenden Wohngebiete auf
Belästigungen durch zusätzlichen Verkehr Rechnung trägt.
Nach Begründung durch Herrn Gerl und Stellungnahmen der übrigen
Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Änderungsantrag der
Anderen Liste/Die Grünen abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: Andere
Liste/Die Grünen
Ablehnung: CDU,
SPD, FDP
Enthaltung: /