Anfrage:
1) Wie konkret ist die Absichtserklärung bzw. Bereitschaft des Kreises Offenbach und einiger Kreiskommunen, darunter auch die Stadt Rödermark, zu verstehen - d.h. welche rechtlichen und praktischen Hürden stehen der Annahme des Angebots zur zusätzlichen Flüchtlingsaufnahme außerhalb bestehender Kontingentregelungen im Wege? Unter welchen rechtlichen und praktischen Voraussetzungen ist letztendlich realistisch wann in welcher Größenordnung mit einer Sonderzuteilung/-aufnahme von Geflüchteten aus griechischen Lagern für die Stadt Rödermark zu rechnen?
2) Hätte eine Sonderzuteilung von Geflüchteten Einfluss auf den bisherigen Verteilschlüssel von Geflüchteten und Asylbewerbern auf die einzelnen Kommunen im Kreis Offenbach? Steht bereits fest oder ist absehbar, nach welchem Schlüssel die zusätzlich ankommenden Geflüchteten aus Griechenland auf die freiwillig und zusätzlich aufnahmewilligen Kreiskommunen aufgeteilt würden?
3) Ändert eine freiwillige zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten etwas an der Finanzierung der dadurch für die Stadt Rödermark entstehenden Kosten durch Land und Bund? Konkret: Würden Rödermark durch die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten Kosten entstehen, die nicht durch die Erstattung von Bundes- und/oder Landemitteln kompensiert werden würden/könnten? Wenn „ja“ - in welcher Höhe?
4) Kann der Magistrat beziffern, wie viele Familienangehörige von in Rödermark bisher sesshaft gewordenen Geflüchteten sich zurzeit auf griechischen Inseln befinden? Falls ja: wie viele Geflüchtete kämen für die vom Bürgermeister ins Spiel gebrachte Familienzusammenführung insgesamt in Frage?