Bürgerinformationssystem

Vorlage - FDP/0272/20  

 
 
Betreff: Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten aus Griechischen Lagern (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
08.12.2020 
41. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

In einer Mitteilung des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist zu lesen, dass der Magistrat seine Bereitschaft bekundet hat, auf den griechischen Inseln festsitzenden geflüchteten Menschen auch in Rödermark Schutz zu bieten. In einer korrespondierenden Pressemeldung in der „Offenbach Post“ vom 11.11.2020 war weiterhin zu lesen, dass der Kreis Offenbach und mehrere Kreiskommunen - darunter auch Rödermark - ihre Bereitschaft erklärt haben, zusätzliche Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufzunehmen. Bürgermeister Jörg Rotter wird dabei weiterhin im Wortlaut zitiert, dass Rödermark nicht nur minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, sondern auch Familien zusammenführen wolle.

 

Spätestens seit Ende 2015 ist die Aufnahme von Flüchtlingen ein höchst sensibles Thema, bei dem es zunehmend verhärtete und vielschichtige Sichtweisen in der Gesellschaft gibt. Klarheit, Transparenz und Offenheit sind daher ganz wesentliche Kriterien, um die weitere Aufnahme von Flüchtlingen argumentativ zu begleiten. 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anfrage:

 

1)      Wie konkret ist die Absichtserklärung bzw. Bereitschaft des Kreises Offenbach und einiger Kreiskommunen, darunter auch die Stadt Rödermark, zu verstehen - d.h. welche rechtlichen und praktischen Hürden stehen der Annahme des Angebots zur zusätzlichen Flüchtlingsaufnahme außerhalb bestehender Kontingentregelungen im Wege? Unter welchen rechtlichen und praktischen Voraussetzungen ist letztendlich realistisch wann in welcher Größenordnung mit einer Sonderzuteilung/-aufnahme von Geflüchteten aus griechischen Lagern für die Stadt Rödermark zu rechnen?

2)      Hätte eine Sonderzuteilung von Geflüchteten Einfluss auf den bisherigen Verteilschlüssel von Geflüchteten und Asylbewerbern auf die einzelnen Kommunen im Kreis Offenbach? Steht bereits fest oder ist absehbar, nach welchem Schlüssel die zusätzlich ankommenden Geflüchteten aus Griechenland auf die freiwillig und zusätzlich aufnahmewilligen Kreiskommunen aufgeteilt würden?

3)      Ändert eine freiwillige zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten etwas an der Finanzierung der dadurch für die Stadt Rödermark entstehenden Kosten durch Land und Bund? Konkret: Würden Rödermark durch die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten Kosten entstehen, die nicht durch die Erstattung von Bundes- und/oder Landemitteln kompensiert werden würden/könnten? Wenn „ja“ - in welcher Höhe?

4)      Kann der Magistrat beziffern, wie viele Familienangehörige von in Rödermark bisher sesshaft gewordenen Geflüchteten sich zurzeit auf griechischen Inseln befinden? Falls ja: wie viele Geflüchtete kämen für die vom Bürgermeister ins Spiel gebrachte Familienzusammenführung insgesamt in Frage?