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Vorlage - FDP/0273/20  

 
 
Betreff: Sachstand: KiTa-Gebühren 2020 / Corona / Rahmenbedingungen (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
08.12.2020 
41. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

I.

Im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion „Aussetzung der städtischen Kita-Gebühren vom 26.04.2020“ [Vorlage FDP/0093/20] hat der Magistrat der Stadt Rödermark öffentlich mitgeteilt, dass die Aussetzung der Kita-Beiträge auf der Grundlage einer einvernehmlichen Vereinbarung aller Bürgermeister des Kreises Offenbach und des Landrates als Kommunalaufsichtsbehörde beruht. Eine Gegenfinanzierung durch Land und Bund wird dazu erwartet bzw. stehe in Aussicht.

 

II.

Mit offiziellem Schreiben der Stadt Rödermark vom 06.10.2020 wurden die Rödermärker Eltern davon in Kenntnis gesetzt, dass „aufgrund der aktuellen neuen Vorgaben zum Umgang mit der Pandemie [...]“ Veränderungen in den Kindertagesstätten der Stadt Rödermark zu schaffen sind. Diese im Schreiben der Stadt Rödermark genannten „Veränderungen“ bedeuten praktisch die Reduzierung der Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

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Anfrage:

 

1)      Wie ist der aktuelle Sachstand (rechtlich und praktisch) hinsichtlich der bisher (Corona-bedingt) in Rödermark ausgesetzten (gestundeten?) Kita-Beiträge? In welcher Rechtsposition befinden sich diesbezüglich die betroffenen Eltern derzeit? Wann ist und in welcher (ungefähren) Höhe mit der angekündigten Gegenfinanzierung durch das Land oder den Bund zu rechnen? Wann werden voraussichtlich die betroffenen Eltern eine (rechts-)verbindliche Mitteilung von der Stadt erhalten?

2)      Ist aufgrund der von der Stadt Rödermark kommunizierten „[...] neuen Vorgaben zum Umgang mit der Pandemie [...]“ eine finanzielle Entlastung der Eltern von Kindern mit Ganztagsplätzen aufgrund der Reduzierung der Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geplant? Wenn „ja“, nach welchem konkreten Berechnungsmodus gemäß Satzung? Wenn „nein“, warum nicht?

3)      Gibt es eine Möglichkeit der individuellen Notbetreuung über die neuen, reduzierten Öffnungszeiten hinaus? Wenn „ja, welcher Art und unter welchen Voraussetzungen? Wenn „nein“, warum nicht?