Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bezugnehmend auf die Mitte März bis Ende Juni 2020 durch entsprechende Landesverordnungen erwirkten Schließung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hat der Magistrat bislang für die Monate April bis Juni 2020 die Erhebung der Kostenbeiträge ausgesetzt. Aufgrund der aktuell angeordneten Corona-Maßnahmen findet die Betreuung in festen Gruppen statt, so dass – zur Sicherstellung des Dienstbetriebes - die Randzeiten reduziert wurden. Auch in diesem Fall sollten die Eltern bei der Erhebung der Kostenbeträge einen Ausgleich erhalten.
Die grundsätzliche Entscheidung über einen Erlass ist jedoch der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten und sollte auf Anraten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – um eindeutige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu bewirken - mit einer ergänzenden Satzungsregelung erfolgen.
Der Beschluss zur Satzungsergänzung sollte, ebenfalls gemäß der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, nicht vor einer verbindlichen Entscheidung des Landes Hessen zur Übernahme der städtischen Kostenbeiträge erfolgen. Gemäß einer Pressemitteilung des hessischen Finanz- und Innenministeriums gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag vom 6. November 2020 werden Landesmitteln zur Kompensation der ausgefallenen Kitabeiträge bereitgestellt werden. Somit kann den betroffenen Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten oder die auf die Notbetreuung verzichtet haben, eine Freistellung von den Kostenbeiträgen gewährt werden.
Zu diesem Zweck soll in die Kostenbeitragssatzungen zur - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark jeweils ein zusätzlicher Paragraph zur „Freistellung und Reduzierung von Kostenbeiträgen wegen der Corona-Maßnahmen“ gemäß der beigefügten Satzungsentwürfen aufgenommen werden.
Eine solche Satzungsregelung kann mit Rückwirkung beschlossen werden, da sie begünstigend ist.
Die mit der Kinderbetreuung beauftragten Freien Träger werden mit diesen Regelungen gleichgestellt. Die entgangenen Kostenbeiträge werden durch die Stadt Rödermark auf Basis der Leitlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und gemeinnütziger Trägervereine ausgeglichen. Beschlussvorschlag:
Die Kostenbeitragssatzungen zur
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
werden jeweils um einen zusätzlichen Paragraphen zur „Freistellung und Reduzierung von Kostenbeiträgen wegen der Corona-Maßnahmen“ - gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen - erweitert.
Die mit der Kinderbetreuung beauftragten Freien Träger werden mit diesen Regelungen gleichgestellt. Die entgangenen Kostenbeiträge werden durch die Stadt Rödermark auf Basis der Leitlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und gemeinnütziger Trägervereine ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja Durch die Aussetzung der Kita-Gebühren für die Monate April bis Juni 2020 sind Erträge in Höhe von rund 371.000 € entfallen.
Bei der derzeit maximal möglichen Betreuungszeit würden bei Anpassung der Gebühren pro Monat folgende Erträge fehlen: Ganztagsplatz: ca. 26.920 € Zweidrittelplatz: ca. 5.550 € U3-Betreuung: ca. 2.190 € Hortbetreuung: ca. 5.850 € Gesamt ca. 40.510 € /He, 26.11.20
Anlagen
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark – inkl. der geplanten Änderung – - Entwurf der Änderungssatzung für die Kindertageseinrichtungen - Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – inkl. der geplanten Änderung - - Entwurf der Änderungssatzung für die Kinderhorte und Schulkinderbetreuung
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