Anfrage:
1) Wie ist der aktuelle Sachstand (rechtlich und praktisch) hinsichtlich der bisher (Corona-bedingt) in Rödermark ausgesetzten (gestundeten?) Kita-Beiträge? In welcher Rechtsposition befinden sich diesbezüglich die betroffenen Eltern derzeit? Wann ist und in welcher (ungefähren) Höhe mit der angekündigten Gegenfinanzierung durch das Land oder den Bund zu rechnen? Wann werden voraussichtlich die betroffenen Eltern eine (rechts-)verbindliche Mitteilung von der Stadt erhalten?
2) Ist aufgrund der von der Stadt Rödermark kommunizierten „[...] neuen Vorgaben zum Umgang mit der Pandemie [...]“ eine finanzielle Entlastung der Eltern von Kindern mit Ganztagsplätzen aufgrund der Reduzierung der Öffnungszeiten von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geplant? Wenn „ja“, nach welchem konkreten Berechnungsmodus gemäß Satzung? Wenn „nein“, warum nicht?
3) Gibt es eine Möglichkeit der individuellen Notbetreuung über die neuen, reduzierten Öffnungszeiten hinaus? Wenn „ja“, welcher Art und unter welchen Voraussetzungen? Wenn „nein“, warum nicht?