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Tagesordnung - 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 02.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3     Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Heizenergie verpufft in der Halle Urberach  
FDP/0056/19  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Lärmbelastung durch die neuen Züge (PESA Link) der Dreieichbahn  
FDP/0057/19  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinigungen  
FDP/0058/19  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: RMV Fahrplanheft 2019 für Rödermark  
FDP/0059/19  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Stellungnahme der Kommunen zum Haushalt des Kreises Offenbach für 2019  
FDP/0060/19  
Ö 4  
Entschuldungsfonds - Bericht zweites Halbjahr 2018  
Enthält Anlagen
VO/0051/19  
Ö 5  
Zukunft der Holzvermarktung im Stadtwald Rödermark; Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts  
Enthält Anlagen
VO/0044/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen

 

Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR

 

gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt.

 

Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird.

 

2.Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte:

 

  • Das Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht.

 

  • Verwaltungsratsmitglieder sind die Oberbürgermeister*innen/Bürger-

meister*innen einer jeden Anstaltsträgerin.

 

  • Der Magistrat wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3.Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:

 

  • den Sitz und die Standorte der Anstalt festzulegen

 

  • den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen

 

  • den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    21.03.2019 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Herr Bürgermeister Kern erläutert den Inhalt der Vorlage. Herr Kern und Frau Hechler beantworten die hierzu gestellten Fragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen

 

Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR

 

gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt.

 

Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird.

 

2.Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte:

 

  • Das Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht.

 

  • Verwaltungsratsmitglieder sind die Oberbürgermeister*innen/Bürger-

meister*innen einer jeden Anstaltsträgerin.

 

  • Der Magistrat wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3.Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:

 

  • den Sitz und die Standorte der Anstalt festzulegen
  • den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen
  • den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bürgermeister Kern ohne Aussprache abgestimmt werden.

   
    02.04.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Nach einer Einführung durch Bürgermeister Kernsst der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann ohne Aussprache über die Vorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gndung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen

 

Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR

 

gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt.

Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird.

 

2. Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte:

  • Das Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht.
  • Verwaltungsratsmitglieder sind die Oberbürgermeister*innen/Bürger-meister*innen einer jeden Anstaltsträgerin.
  • Der Magistrat wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3. Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:

  • den Sitz und die Standorte der Anstalt festzulegen
  • den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen
  • den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (10), AL/Die Grünen (8), SPD (4), FWR (3), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 6  
Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person  
VO/0064/19  
Ö 7  
Interfraktioneller Antrag; Neufassung: Bau einer Bahnunterführung für den Pkw-Verkehr auf der Dieburger Straße  
IFA/0048_1/19  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald  
SPD/0049/19  
Ö 8.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald  
FDP/0049_1/19  
Ö 9  
Antrag der Fraktion FWR: Kreisverkehre auf B486 in Urberach  
FWR/0062/19  
Ö 10  
Antrag der Fraktion FWR; Neufassung: Verbesserung des Verkehrs aus B459 am Rödermarkring  
FWR/0063_1/19