Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Rödermark ist seit dem Jahr 2013 und somit bereits im sechsten Jahr unter dem Schutzschirm des Landes Hessen. Bisher konnten die mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarten Ziele, im Wesentlichen die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses, erreicht werden.
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutzschirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen und den voraussichtlichen Stand des ordentlichen Ergebnisses, hochgerechnet auf das Jahresende, zu berichten haben. Zum 28.02.2019 war über das zweite Halbjahr 2018 zu berichten.
Anlage 1 bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums ab (zum Stand 15.02.2019).
Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung von 2013 bis 2018 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2018 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann. Das ordentliche Ergebnis ist nach aktueller Hochrechnung, wie bereits in 2017, auch im Haushaltsjahr 2018 ausgeglichen (97.363 €). Somit wäre der Haushaltsausgleich bereits im zweiten Jahr erreicht. Dies würde dazu führen, dass die Stadt Rödermark ein Jahr früher aus dem Schutzschirmvertrag ent-lassen werden könnte, sofern das ordentliche Ergebnis des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 ebenfalls mindestens ausgeglichen ist. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zum Entschuldungsfonds für das zweite Halbjahr 2018 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________
Anlagen 1) Bericht zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspfades 2) Defizitabbau 2013 bis 2018
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