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Auszug - Zukunft der Holzvermarktung im Stadtwald Rödermark; Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts  

 
 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0044/19 Zukunft der Holzvermarktung im Stadtwald Rödermark; Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/1 He
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Nach einer Einführung durch Bürgermeister Kernsst der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann ohne Aussprache über die Vorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gndung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen

 

Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR

 

gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt.

Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird.

 

2. Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte:

  • Das Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht.
  • Verwaltungsratsmitglieder sind die Oberbürgermeister*innen/Bürger-meister*innen einer jeden Anstaltsträgerin.
  • Der Magistrat wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.

 

3. Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:

  • den Sitz und die Standorte der Anstalt festzulegen
  • den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen
  • den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (10), AL/Die Grünen (8), SPD (4), FWR (3), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:/