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Nach einer Einführung durch Bürgermeister Kern lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann ohne Aussprache über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen
Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR
gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt. Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird.
2. Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte:
3. Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt:
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (10), AL/Die Grünen (8), SPD (4), FWR (3), FDP (3) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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