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Tagesordnung - 39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 25.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Vorstellung Planungsskizze Kapellenstraße -Präsentation-      
Ö 3     Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau  
SPD/0225/15  
Ö 3.1     Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag)  
CAL/0249/15  
Ö 3.2     Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag)  
FWR/0250/15  
Ö 4     Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen  
SPD/0226/15  
Ö 5  
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 342/1, Karl-May-Weg 14A mit 432 m²  
VO/0234/15  
Ö 6  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6  
VO/0237/15  
Ö 7  
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 325, Astrid-Lindgren-Weg 10 mit 749 m²  
VO/0238/15  
Ö 8  
Nachtragshaushalt 2015  
VO/0241/15  
Ö 9     "Rödermark 2025+" - Städtebauliche Rahmenpläne für die Ortskerne Ober-Roden und Urberach - Bund-Länder-Programm "Stadtumbau in Hessen"  
CAL/0247/15  
    VORLAGE
   



 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)     Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „Rödermark 2025+“ voranzutreiben.

 

Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Rahmenplanung für folgende Maßnahmen hilfreich sein könnte:

 

  1. Teilnahme am Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ – Darstellung der Fördervoraussetzungen und der Fördermöglichkeiten
  2. Festlegung von Sanierungsgebieten gem. § 7 h EStG
  3. Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Bauleitplanung, insbesondere auch Festlegung von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Überplanungen
  4. Aufwertung und (energetische) Sanierung von Altbausubstanz in den Ortskernen
  5. Verbesserung der Funktion und Gestaltung der vorhandenen Plätze in den Ortskernen
  6. Etwaige Neukonzeptionierung und Neuschaffung von Freiräumen, Plätzen
  7. Mobilisierung von derzeit nicht nutzbaren Arealen für den Wohnungsbau

 

B)     Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann.

Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen.

 

In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    25.11.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 9 - zurückgestellt
   
   
    26.11.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

A)     Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „dermark 2025+ voranzutreiben.

 

Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Rahmenplanung für folgende Maßnahmen hilfreich sein könnte:

 

  1. Teilnahme am Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ Darstellung der Fördervoraussetzungen und der Fördermöglichkeiten
  2. Festlegung von Sanierungsgebieten gem. § 7 h EStG
  3. Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Bauleitplanung, insbesondere auch Festlegung von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Überplanungen
  4. Aufwertung und (energetische) Sanierung von Altbausubstanz in den Ortskernen
  5. Verbesserung der Funktion und Gestaltung der vorhandenen Plätze in den Ortskernen
  6. Etwaige Neukonzeptionierung und Neuschaffung von Freiräumen, Plätzen
  7. Mobilisierung von derzeit nicht nutzbaren Arealen für den Wohnungsbau

 

B)     Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann.

 

Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen.

 

In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion der Freien Wähler, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    08.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Nach Begründungen von Herrn Gensert und Herr Gerl für die antragstellenden Fraktionen, Erläuterungen durch Bürgermeister Kern und Stellungnahmen durch Herrn Kruger und Herrn Schultheis lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Andere Liste / Die Grünen abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „dermark 2025+ voranzutreiben.

 

B) Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann.

Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen.

 

In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:                                          /

Enthaltung:                                          /
 

 

Ö 10     Einsatz von Glyphosat in Rödermark (Berichtsantrag)  
Enthält Anlagen
ALG/0236/15  
Ö 11     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12     Mitteilungen und Anfragen