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Bezeichnung: |
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Gremium: |
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Datum: |
Mi, 25.11.2015 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
19:30 - 21:55 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Raum Tramin (Zi.Nr. 300) |
Ort: |
Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Vorstellung Planungsskizze Kapellenstraße -Präsentation- |
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Ö 3 |
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Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau |
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SPD/0225/15 |
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Ö 3.1 |
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Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag) |
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CAL/0249/15 |
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Ö 3.2 |
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Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag) |
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FWR/0250/15 |
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Ö 4 |
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Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen |
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SPD/0226/15 |
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Ö 5 |
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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 342/1, Karl-May-Weg 14A mit 432 m² |
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VO/0234/15 |
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Ö 6 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6 |
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VO/0237/15 |
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Ö 7 |
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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 325, Astrid-Lindgren-Weg 10 mit 749 m² |
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VO/0238/15 |
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Ö 8 |
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Nachtragshaushalt 2015 |
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VO/0241/15 |
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Ö 9 |
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"Rödermark 2025+" - Städtebauliche Rahmenpläne für die Ortskerne Ober-Roden und Urberach - Bund-Länder-Programm "Stadtumbau in Hessen" |
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CAL/0247/15 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: A) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „Rödermark 2025+“ voranzutreiben. Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Rahmenplanung für folgende Maßnahmen hilfreich sein könnte: - Teilnahme am Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ – Darstellung der Fördervoraussetzungen und der Fördermöglichkeiten
- Festlegung von Sanierungsgebieten gem. § 7 h EStG
- Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Bauleitplanung, insbesondere auch Festlegung von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Überplanungen
- Aufwertung und (energetische) Sanierung von Altbausubstanz in den Ortskernen
- Verbesserung der Funktion und Gestaltung der vorhandenen Plätze in den Ortskernen
- Etwaige Neukonzeptionierung und Neuschaffung von Freiräumen, Plätzen
- Mobilisierung von derzeit nicht nutzbaren Arealen für den Wohnungsbau
B) Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann. Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen. In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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25.11.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 9 - zurückgestellt |
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26.11.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: A) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „Rödermark 2025+“ voranzutreiben. Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Rahmenplanung für folgende Maßnahmen hilfreich sein könnte: - Teilnahme am Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ – Darstellung der Fördervoraussetzungen und der Fördermöglichkeiten
- Festlegung von Sanierungsgebieten gem. § 7 h EStG
- Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Bauleitplanung, insbesondere auch Festlegung von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Überplanungen
- Aufwertung und (energetische) Sanierung von Altbausubstanz in den Ortskernen
- Verbesserung der Funktion und Gestaltung der vorhandenen Plätze in den Ortskernen
- Etwaige Neukonzeptionierung und Neuschaffung von Freiräumen, Plätzen
- Mobilisierung von derzeit nicht nutzbaren Arealen für den Wohnungsbau
B) Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann. Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen. In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion der Freien Wähler, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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08.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Nach Begründungen von Herrn Gensert und Herr Gerl für die antragstellenden Fraktionen, Erläuterungen durch Bürgermeister Kern und Stellungnahmen durch Herrn Kruger und Herrn Schultheis lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Andere Liste / Die Grünen abstimmen. Beschlussvorschlag: A) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „Rödermark 2025+“ voranzutreiben. B) Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann. Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen. In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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Ö 10 |
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Einsatz von Glyphosat in Rödermark (Berichtsantrag) |
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ALG/0236/15 |
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Ö 11 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 12 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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