Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung:
Glyphosat ist das weltweit meistgenutzte Pflanzengift, in Deutschland wird es Schätzungen zufolge auf 30 bis 40 Prozent der Ackerflächen eingesetzt. In der EU läuft derzeit ein Verfahren, in dem über die Neuzulassung von Glyphosat entschieden wird. Im März war das Mittel von der Internationalen Agentur für Krebsforschung als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft worden. Kritiker fordern ein Verbot des Mittels.
In der Presse wurde auf eine Untersuchung aufmerksam gemacht, die das Pflanzenschutzmittel Glyphosat in höherer Konzentration in Muttermilch nachwies, als dies für Trinkwasser zulässig wäre. Solange die Gefährlichkeit des Stoffes nicht hinreichend geklärt ist, sollte der Stoff nicht mehr zur Anwendung kommen und durch unbedenklichere Mittel ersetzt werden.
Die hessische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin hat umgehend auf jüngste Untersuchungsbefunde zu Glyphosat in Muttermilch reagiert und umgehend einen Erlass an den Pflanzenschutzdienst des Landes verschickt, wonach in Hessen der Einsatz von Glyphosat, außerhalb land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen, auf öffentlichen Freiflächen einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Außerdem wurde der Bund aufgefordert, weitere Einschränkungen der Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft zu rege
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