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Tagesordnung - 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 15.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Nachwahl des 1. Stellvertreters für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain  
VO/0151/14  
Ö 5  
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0157/14  
Ö 6  
Jahresabschluss 2013 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
VO/0135/14  
Ö 7  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 403. Erich-Kästner-Straße 14, 712 m²  
VO/0136/14  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 361, Karl-May-Weg 1, 575 m²  
VO/0141/14  
Ö 9  
Verkauf des Objektes Töpferstraße 9  
VO/0152/14  
Ö 10  
Nutzung des Geländes der bisherigen Helene-Lange-Schule
VO/0159/14  
Ö 11  
Breitband Rödermark - eventuell Beschlussfassung zum weiteren Verfahren      
Ö 12  
KAG Rodau-Bieber Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Anliegerkommunen von Rodau und Bieber  
VO/0161/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1)              Grundsatzbeschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst.

Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,Öffentlich­Rechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben.

 

2)              Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    03.07.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

1)              Grundsatzbeschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst.

Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,Öffentlich­Rechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben.

 

2)              Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte.

 

Die Vorlage kann auf TO A.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimen.

   
    15.07.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

1)              Grundsatzbeschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst.

Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,Öffentlich­Rechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben.

 

2)              Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 13  
Stadtbus (geänderter Beschluss)  
VO/0170/14