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Sachverhalt:
Das Objekt Töpferstraße 9 wurde 1908 errichtet und diente ursprünglich als Rektor-haus der Schule „An den Linden“.
Seit Übergang in den Besitz der Stadt Rödermark, wird das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss des 3 stöckigen Gebäudes als Kinderarztpraxis vermietet. Das Dach-geschoss wird zu Wohnzwecken genutzt.
Im Jahr 2011 haben die Kommunalen Betriebe das Dachgeschoss modernisiert und ein neues Bad eingebaut und im Jahr 2013 wurden vor Übergabe der Praxis an Frau Dr. Sonja Weichbrodt in den Praxisräumen weitere Renovierungsarbeiten vorgenommen. Von 1983 bis 2012 wurde die Kinderarztpraxis von dem Ehepaar Dr. Ott geleitet. Danach übergab das Ehepaar Dr. Ott die Arztpraxis an Frau Dr. Sonja Weichbrodt.
Frau Dr. Sonja Weichbrodt hatte im vergangenen Jahr ihr Interesse am Erwerb des Anwesens bekundet. Dies wurde den Mitgliedern der Betriebskommission in der Betriebskommissions-sitzung am 06.11.2013, ebenso wie die Bedeutung der Bindung eines Kinderarztes in Rödermark mitgeteilt und die Genehmigung zur weiteren Verhandlungsführung eingeholt. Der Verkaufspreis wurde mit 330.000,00 EUR benannt. Darin enthalten ist ein Abschlag in Höhe von 20.000 EUR für vorhandene Grunddienstbarkeiten der benach-barten Schule (Übergangs- und Überfahrtsrecht, Leitungsrecht, Abstandsflächen).
Frau Dr. Sonja Weichbrodt will das Objekt gemeinsam mit Ihrer Schwester, Frau Dr. Anita Klar und ihren Eltern, Haideh und Günter Klar erwerben. Sie selbst will das Erdgeschoss, ihre Schwester das 1. Obergeschoss und ihre Eltern das Dachgeschoss erwerben. Dazu wollen sie Wohnungseigentum begründen und haben dies bei der Bauaufsichts-behörde beantragt. Die Stadt Rödermark hat ihrerseits mit der Bauaufsichtsbehörde die aktuellen baurechtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen abgeklärt.
Am 04. Juni 2014 fand nochmals ein Gespräch mit den Kaufinteressenten statt, in dem die baurechtlichen Gegebenheiten erläutert und die Kaufabsichten und Kaufpreishöhe bestätigt wurden. Die Veräußerung des Objekts kann nun, die Genehmigung der politischen Gremien vorausgesetzt, vollzogen werden.
Empfehlung:
Die Betriebsleitung empfiehlt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
JA
Erlöse sind im Wirtschaftsplan 2014 berücksichtigt
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