Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Nach Auflösung der beiden Wasserverbände für Rodau-Bieber und Bieber in den Jahren 2009 und 2011, wurden zwei Interkommunale Arbeitsgruppen eingerichtet. Diese übernahmen die gesetzlichen Aufgaben, insbesondere die Koordination des Hochwasserschutzes und des Gewässerschutzes, von den Wasserverbänden
Es geht darum, dass von den Wasserverbänden an die Städte Verantwortlichkeiten rückübertragen wurden. Gleichzeitig gibt es eine Fülle von gemeinschaftlichen Zuständigkeiten durch die beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Kommunen neu geregelt wurden. Inhaltlich haben beide Arbeitsgemein-schaften der Anliegerstädte die gleichen Aufgaben. Sie betreuen naturgemäß unter-schiedliche Abschnitte (bezogen auf Gemarkungen) des gleichen Gewässersystems, sind zum Teil aber auch für die gleichen Abschnitte (Dietzenbach/ Heusenstamm/ Obertshausen/ Mühlheim) zuständig. Sowohl die Überschneidung von Gebietszuständigkeiten als auch der doppelte Verwaltungsaufwand der beiden Lenkungsräte und Fachausschüsse bei Rodau und Bieber wurde damit bereits überwunden.
ln der Praxis finden seit Anfang 2013 nur noch gleichzeitige Sitzungen statt, um eine verwaltungsaufwändige Doppelstruktur zu vermeiden. Sowohl die Mitglieder der Fachausschüsse wie auch der Lenkungsräte empfehlen den Kommunen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Rodau-Bieber als Grundlage zu nehmen und diese als öffentlich-rechtliche Vereinbarung für das "Gewässersystem Rodau-Bieber" anzuerkennen. Eine Neufassung der seitherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes sowie die Unterhaltung der Gewässer Rodau-Bieber ist nicht notwendig, allein die nachträgliche Unterzeichnung durch die beiden Städte Dreieich und Offenbach wäre ausreichend.
Der Lenkungsrat KAG Bieber hatte in seiner 2. Sitzung am 17. Dezember 2012 bereits hierzu einen positiven Beschluss gefasst. Der Lenkungsrat der KAG Rodau-Bieber hatte in seiner 2. Sitzung am 27.1.2013 ebenfalls dieser Lösung zugestimmt. Auch fachlich würde diese Handhabung seitens der Oberen Wasserbehörde beim RP Darmstadt begrüßt, da man bei Bieber und Rodau geografisch und geologisch, aber auch rechtlich von einem Gewässersystem ,Rodau und Bieber' ausgeht. Zum Ablauf der Vorgehensweise sowohl im Lenkungsrat als auch in den Mitgliedskommunen hatte die Stadt Dietzenbach eine Stellungnahme des Hessischen Städtetags eingeholt. Danach ist der Lenkungsrat im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausschließlich für die Durchführung der an ihn von den hoheitlichen Trägern delegierten Aufgaben zuständig. D. h. der Lenkungsrat kann keine Entscheidung treffen, die über die Substanz des jeweiligen Vertrags hinausgeht. Eine Zusammenarbeit mit anderen Lenkungsräten oder die Übernahme von neuen Aufgaben oder die Beendigung von Aufgaben kann aus den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen heraus nicht durch die Lenkungsräte erfolgen. Diese können allerdings eine fachliche Empfehlung aussprechen. Die Veränderung der Organisation des gemeindlichen Anteils am Hochwasserschutz ist keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, da sie keinen regelmäßig wiederkehrenden Charakter hat. Im Hinblick auf die Zusammenführung zweier bestehender Verträge zu einem Vertrag über die Ausführung des Gewässer- und Hochwasserschutzes wird eine Aufgabe definiert, welche gemäß § 50 HGO in die Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung fällt.
Beschlussvorschlag:
1) Grundsatzbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst. Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,ÖffentlichRechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben.
2) Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________
Anlagen
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