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Vorlage - VO/0151/14  

 
 
Betreff: Nachwahl des 1. Stellvertreters für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
03.07.2014 
38. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.07.2014 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main entsenden die Mitglieder des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain je einen Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandsversammlung.

§ 11 Abs. 3 Satz 2 dieses Gesetzes bestimmt weiterführend, dass für jede Vertreterin oder jeden Vertreter eine Stellvertretung und eine weitere Stellvertretung zu wählen sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 02.05.2011

Bürgermeister Roland Kern              zum Vertreter

Erster Stadtrat Alexander Sturm              zum 1. Stellvertreter

Norbert Schultheis              zum 2. Stellvertreter

gewählt.

 

Die Amtszeit des Ersten Stadtrates Alexander Sturm ist am 30.06.2013 geendet und somit auch die Tätigkeit als 1. Stellvertreter für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

 

Aus diesem Grund ist eine Nachwahl des 1. Stellvertreters für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain erforderlich.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt

 

____________________________________ zum

 

1. Stellvertreter/in für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen

 

Keine