Bürgerinformationssystem

Auszug - KAG Rodau-Bieber Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Anliegerkommunen von Rodau und Bieber  

 
 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0161/14 KAG Rodau-Bieber
Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Anliegerkommunen von Rodau und Bieber
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

1)              Grundsatzbeschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst.

Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,Öffentlich­Rechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben.

 

2)              Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte.


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /