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Vorlage - VO/0135/14  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2013 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR 801-05
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
25.06.2014      ungeändert beschlossen   
Magistrat Anhörung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
03.07.2014 
38. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.07.2014 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
verordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 29. April 2014 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.

 

Dem Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 22. Mai 2014 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Interne Leistungen erbringt der Betriebshof für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäude-
wirtschaft. Diese betrugen in 2013 insgesamt EUR 343.291,93.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

105.814,18

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

708.254,08

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-494.065,91

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-231.233,45

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

276.148,27

Zuführung Rücklage

 

Jahresgewinn

364.917,17

 

 

 

 

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

105.814,18

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

708.254,08

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-494.065,91

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-231.233,45

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

276.148,27

Zuführung Rücklage

 

Jahresgewinn

364.917,17

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 


Anlagen