Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 29. April 2014 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.
Dem Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 22. Mai 2014 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.
Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Interne Leistungen erbringt der Betriebshof für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäude-
Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||