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Tagesordnung - 40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Mi, 05.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nrn. 386/3 mit 321 m² sowie den dazugehörigen KFZ-Stellplätzen 386/7 mit 33 m² zuzüglich 1/5-tel Miteigentumsanteil an der Gemeinschaftsfläche 386/11 und 1/4-tel Miteigentumsanteil an der Gemeinschaftsfläche 386/10 zusammen 64 m², Erich-Kästner-Straße 38B - Projekt "Junge Familien"  
VO/0213/14  
Ö 4  
Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs" Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken  
Enthält Anlagen
VO/0233/14  
Ö 5  
Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0234/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorliegen einer schriftlichen Freigabe des Bebauungsplans in Bezug auf die Störfallthematik durch die zuständige Fachstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt herbeizuführen und im Anschluss daran eine Mehrausfertigung des Bebauungsplans dem Regionalverband Frankfurt-Rhein Main zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zu übersenden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

   
    05.11.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorliegen einer schriftlichen Freigabe des Bebauungsplans in Bezug auf die Störfallthematik durch die zuständige Fachstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt herbeizuführen und im Anschluss daran eine Mehrausfertigung des Bebauungsplans dem Regionalverband Frankfurt-Rhein Main zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zu übersenden.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    18.11.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - (offen)
   

Zu dem vorgelegten Bebauungsplan sowie zu dem geplanten Bauvorhaben mit vorgelagerter Sanierung der vorhandenen Altlast gibt es umfangreiche Wortmeldungen der Fraktionen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorliegen einer schriftlichen Freigabe des Bebauungsplans in Bezug auf die Störfallthematik durch die zuständige Fachstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt herbeizuführen und im Anschluss daran eine Mehrausfertigung des Bebauungsplans dem Regionalverband Frankfurt-Rhein Main zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zu übersenden.

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              /

 

Ö 6  
Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Auslobung eines Preises für energieeffizientes Bauen  
SPD/0236/14  
Ö 7  
Jahresabschluss 2013  
Enthält Anlagen
VO/0197/14_1  
Ö 8  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2014  
Enthält Anlagen
VO/0191/14  
Ö 9  
Bericht zum dritten Quartal 2014  
Enthält Anlagen
VO/0231/14  
Ö 10  
Änderung der - Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat - Wahlordnung für die Wahl der öffentlich gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates  
Enthält Anlagen
VO/0229/14  
Ö 11  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen