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Auszug - Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", Satzungsbeschluss  

 
 
40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0234/14 Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Liegenschaften   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorliegen einer schriftlichen Freigabe des Bebauungsplans in Bezug auf die Störfallthematik durch die zuständige Fachstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt herbeizuführen und im Anschluss daran eine Mehrausfertigung des Bebauungsplans dem Regionalverband Frankfurt-Rhein Main zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zu übersenden.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.