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Vorlage - VO/0233/14  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs"
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/!/610-102
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
05.11.2014 
40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.11.2014 
29. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage-A29-neu 141118  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Projektentwicklung Früchtenicht GmbH bzw. die für den Erwerb und die Entwicklung der Flächen gegründete Objektgesellschaft - nachfolgend Vorhabenträger genannt - beabsichtigt, auf dem bereits erworbenen Gelände der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck und auf dem noch zu erwerbenden Gelände Odenwaldstraße 40 und 40A eine Mischbebauung (Wohnbebauung und gewerbliche Bebauung, Läden etc.) zu realisieren.

Da Teile des zu beplanenden Gebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 27 und der Bereich Odenwaldstraße 40 und 40A in einem Bereich liegt, für den kein Bebauungsplan vorhanden ist, soll für das vom Vorhabenträger erworbene bzw. noch zu erwerbende Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Nachbargrundstück Odenwaldstraße 38, welches auch in einem Bereich liegt, für den es keinen Bebauungsplan gibt, wird ebenfalls mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

 

Bisheriges Planverfahren:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 01.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 „Westlich des Bahnhofs“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 17.04.2014 ortsüblich bekannt gemacht.

Da es sich um eine Umnutzung bzw. Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wurde das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind erfüllt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind kein Umweltbericht und keine formale Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches sind erheblich weniger als die in § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB genannten 20.000 m² Grundfläche bebaubar. Durch die Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die


Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (Vogelschutzgebiete etc.) vor. Die in § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB genannten Belange, insbesondere auch die Aspekte der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum, wurden in der Abwägung berücksichtigt.

Die für das Verfahren nach § 13 a BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 14.07.2014 bis einschließlich 15.08.2014, worauf in der ortsüblichen Bekanntmachung am 03.07.2014 hingewiesen wurde.

Die von der Planung möglicherweise betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.07.2014 über die Planung informiert. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.08.2014 gegeben.

 

 

Abschluss des Verfahrens:

Alle aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Auflistung einzeln wiedergegeben. Sie wurden mit einer städteplanerischen Bewertung versehen und werden laut dem jeweils enthaltenen Beschlussvorschlag zur Behandlung vorgeschlagen.

 

Zum Abschluss des Verfahrens sind nunmehr alle eingegangenen Einwendungen im Einzelnen zu behandeln und es ist ein Beschluss hierüber zu fassen. Die sich danach ergebende Planfassung ist als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Zu berücksichtigende Einwendungen, die nach entsprechender Abwägungsentscheidung eine nicht nur unwesentliche Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erfordern würden und damit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung zur Folge hätten, wurden nicht vorgebracht.

 

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Klärung des Achtungsabstands zu einem in der Umgebung befindlichen Störfallbetrieb (Definition gemäß Störfallverordnung - 12. BImSchV, zuletzt geändert am 14. August 2013) soll die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorlage einer Schriftlichen Stellungnahme der zuständigen Fachstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt im Sinne einer Freigabe (Negativtestat) des vorliegenden Bebauungsplans in Bezug auf die Störfallthematik erfolgen.

 



Beschlussvorschlag:

 

              Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der als Anlage beigefügten Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.

Der Magistrat wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1 (DB):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2 (Telekom):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Abstimmungsergebnis zu 3 (Fraport):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis zu 4 (Handwerkskammer):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5 (IHK):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis zu 6 (ZVG):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Abstimmungsergebnis zu 7 (Kreis):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis zu 8 (RP):

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen

 

- Stellungnahmen aus der Offenlegung

- Bebauungsplan A 29 mit textlichen Festsetzungen und Begründun –als Tischvorlage-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage-A29-neu 141118 (161 KB)