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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 11. Juli 2014 versehenen Jahresabschluss 2013 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 3.963.551,28 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Die SPD-Fraktion kündigt an, noch schriftliche Fragen einreichen zu wollen. Herr Bürgermeister Kern sagt Beantwortung zu. |
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