Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In Rödermark wurde erstmalig im Mai 2008 in öffentlicher Wahl für den Zeitraum von 4 Jahren ein Seniorenbeirat gewählt. Die zweite turnusmäßige Wahl des Seniorenbeirates fand im Mai 2012 statt, so dass die nächste Wahl im Mai 2016 vorzunehmen ist.
Gemäß den Festsetzungen der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat werden für den Seniorenbeirat 3 Vertreterinnen/Vertreter für den Stadtteil Ober-Roden und Messenhausen 3 Vertreterinnen/Vertreter für den Stadtteil Urberach und Bulau 1 Vertreterinnen/Vertreter für den Stadtteil Waldacker gewählt.
Ebenso befinden sich im Seniorenbeirat 7 stimmberechtigte Delegierte von Kirchen, Verbänden und Vereinen. Hierbei muss jede Organisation einen Delegierten und ein Ersatzdelegierten benennen.
In der aktuellen Wahlperiode kann nun das Ausscheiden der für den Stadtteil Waldacker gewählten Vertreterin nicht kompensiert werden, da hier kein(e) Nachrücker(in) gewählt wurde. Ebenso sind im Bereich der benannten Delegierten bereits in drei Fällen die Ersatzdelegierten „nachgerückt“.
Der Seniorenbeirat hat sich in seiner Sitzung am 09.09.2014 mit dieser Thematik befasst und den Magistrat darum gebeten, durch die Ergänzung bzw. Anpassung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates die Voraussetzung für die Einführung der Kooption zu schaffen.
Nach Überprüfung der vorliegenden Regelungen kann eine „Kooption“ jedoch nur im Bereich der gewählten Vertreterinnen/Vertreter aus der Bevölkerung vorgesehen werden. Hierzu soll in den § 4 der „Wahlordnung für die Wahl der öffentlichen Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Rödermark“ ein zusätzlicher Absatz eingefügt werden.
Im Bereich der Benennung von Delegierten von Kirchen, Verbänden und Vereinen soll im § 4 b) der „Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat in der Stadt Rödermark“ die Möglichkeit der nachträglichen Benennung von Ersatzdelegierten aufgenommen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den beigefügten Entwürfen zur Änderung der „Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat in der Stadt Rödermark“ und der „Wahlordnung für die Wahl der öffentlich gewählten Mitgliedern des Seniorenbeirates der Stadt Rödermark“ zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der „Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat in der Stadt Rödermark“ und der „Wahlordnung für die Wahl der öffentlich gewählten Mitgliedern des Seniorenbeirates der Stadt Rödermark“ gemäß den beigefügten Entwürfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
- Entwurf der Änderung der „Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat in der Stadt Rödermark“ - Entwurf der Änderung der „Wahlordnung für die Wahl der öffentlich gewählten Mitgliedern des Seniorenbeirates der Stadt Rödermark“
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