Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 26.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:40 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Antragsrecht für den Ausländerbeirat und den Seniorenbeirat      
Ö 3.1     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländer- und Seniorenbeirat - Neufassung -  
CAL/0234/13  
Ö 3.2     Antrag der SPD-Fraktion: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländerbeirat und Seniorenbeirat (Änderungsantrag)  
SPD/0202-1/13  
Ö 3.3     Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländer- und Seniorenbeirat (Änderungsantrag)  
FWR/0224/13  
Ö 4  
Baugebietsentwicklung "Am Festplatz": Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung und Auftrag an den Magistrat zum Abschluss einer Gebiets- und Kaufpreisfestlegung und eines Erschließungsvertrages  
VO/0215/13  
Ö 5  
Grundsatzentscheidung über die Fortführung des Stadtbusses ab Dezember 2014  
Enthält Anlagen
VO/0236/13  
Ö 6  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38  
VO/0221/13  
Ö 7  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 339, Karl-May-Weg 20 mit 573 qm  
VO/0223/13  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark  
SPD/0233/13  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:

 

  1. Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.

 

  1. Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.

 

  1. Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.

 

  1. Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.

 

  1. Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                                                       

   
    24.09.2013 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 5 - zurückgestellt
   

Herr Lauer begründet den Antrag.

 

Herr Rotter führt hierzu aus, dass die Zuständigkeit eindeutig beim Kreis Offenbach liegt. Derzeit wird vom Kreis Offenbach eine neue Satzung erarbeitet, die auch neue Vergütungssätze für Tagespflegepersonen beinhalten wird.

 

Der Erste Stadtrat schlägt deshalb vor, zunächst die sich in Änderung befindliche Satzung abzuwarten. Gleichzeitig weist sowohl er als auch Herr Bürgermeister Kern darauf hin, dass die Stadt Rödermark bereits jetzt Leistungen in nicht unerheblichen Umfang über die in diesem Rahmen bestimmten gesetzlichen Vorgaben hinaus gewährt.

 

Nach einer ausführlichen Erörterung in dieser Angelegenheit wird folgendes weitere Vorgehen einvernehmlich vom Ausschuss festgelegt: der Antrag bleibt im Geschäftsgang, wird jedoch zurückgestellt bis die geänderte Satzung des Kreises Offenbach vorliegt.

   
    26.09.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zurückgestellt
   

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und bleibt im Geschäftsgang.

 

Zunächst soll die Entscheidung des Kreises Offenbach abgewartet werden.

   
    08.10.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - zurückgestellt
   

Der Tagesordnungspunkt bleibt im Geschäftsgang. Er soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3.12.2013 behandelt werden.

   
    04.02.2014 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 5 - abgelehnt
   

Herr Junge erläutert für den Antragsteller diesen Antrag. Nach ausführlicher Diskussion wurde über den Antrag wie nachstehend beschlossen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               SPD

Ablehnung:                            AL/Die Grünen, CDU

Enthaltung:                            Freie Wähler, FDP

   
    06.02.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 3 - zurückgestellt
   

zu 3

Antrag der SPD-Fraktion:
rderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark
Vorlage: SPD/0233/13

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:

 

  1. Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.

 

  1. Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.

 

  1. Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.

 

  1. Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.

 

  1. Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.

 

 

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang. Aufgrund neuer Erkenntnisse wird es weitere Gespräche geben.

 

   
    18.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird geschoben und bleibt im Geschäftsgang.

   
    18.03.2014 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 5 - zurückgestellt
   

Der Erste Stadtrat, Herr Rotter, berichtet darüber, dass vor dieser Sitzung ein Treffen mit den Tagespflegepersonen stattgefunden hat. Es war ein gutes und sehr konstruktives Gespräch. Die Inhalte dieses Gespräches werden nunmehr neu zu bewerten sein. Am 3. Juni 2014, vor der Sitzung dieses Ausschusses, findet das nächste Gespräch statt. Alsdann soll über den Antrag der SPD-Fraktion Beschluss gefasst werden. Bis dahin bleibt der Antrag im Geschäftsgang.

 

 

   
    20.03.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 3 - zurückgestellt
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:

 

  1. Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.

 

  1. Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.

 

  1. Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.

 

  1. Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.

 

  1. Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.

 

 

Über den Antrag wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beraten. Er verbleibt im Geschäftsgang.

   
    01.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4 - zurückgestellt
   

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.

Ö 9  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 10  
Mitteilungen und Anfragen