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Vorlage - VO/0215/13  

 
 
Betreff: Baugebietsentwicklung "Am Festplatz":
Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung und Auftrag an den Magistrat zum Abschluss einer Gebiets- und Kaufpreisfestlegung und eines Erschließungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/BV/Grundsatzvereinbarungen
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
03.09.2013      zurückgestellt   
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
25.09.2013 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.09.2013 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.10.2013 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Die Stadt Rödermark beabsichtigt das Gebiet um den Festplatz im Stadtteil Ober-Roden einer baulichen Entwicklung zuzuführen.

 

Im Zuge der Vorüberlegungen stellte sich die Frage, ob die Stadt dabei ähnlich wie andere Kommunen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) als Entwicklungsträger zusammenarbeiten könnte

 

Das Dienstleistungsangebot der HLG ermöglicht der Stadt in dem betroffenen Gebiet alle Eigentumsfragen im Vorfeld der weiteren Planungen und zu treffenden Maßnahmen zu regeln, um bei der späteren Verwertung Kaufinteressenten maßgeschneiderte Grundstücke anbieten zu können. Die Bodenbevorratung der Hessischen Landgesellschaft mbH ist das geeignete Instrument, um Grundstücke für die Stadt zu sichern und zu entwickeln.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Bodenrichtwerte für Rödermark, den dann konkretisierten Vollkosten für die Baureifmachung und den Erfahrungswerten aus anderen Gebieten wird durch die HLG ein Wertgerüst für die Grundstücke vorgeschlagen, das die Wertschöpfungsinteressen der Eigentümer und die Haushaltsgrundsätze der Stadt Rödermark berücksichtigt. Es wird empfohlen, die Ankaufspreise in der Regel so zu gestalten, dass von einer kostendeckenden Verwertung der Grundstücke ausgegangen werden kann.

 

Damit die HLG für die Stadt Rödermark tätig werden kann, ist der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung notwendig. Eine Gebietsfestlegung mit Festlegung der Ankaufswerte, die sogenannte Bodenbevorratungsanlage, wird der Vereinbarung beigefügt. Zur schnelleren Abwicklung der Bodenbevorratung sollte der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung zur Festlegung der der Gebietsabgrenzung, der Kaufpreis und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages beauftragt werden.

Grundsätzlich ist gewährleistet, dass die Stadt Rödermark bei allen Schritten federführend bleibt und ihre Planungshoheit weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen kann.

 

Die Gebühr der HLG wird bei den entsprechenden Verkäufen fällig. Sie ist Bestandteil des Verkaufspreises und wird vom Käufer getragen. Die HLG erhält eine einmalige Gebühr von 5 % sowie 0,25 % für jedes angefangene Jahr der Bodenbevorratung.

Alle Kosten für die Entwicklung des Gebietes (Ankäufe mit Nebenkosten, Bauleitplanverfahren, Umlegungsgebühr der HLG, Erschließungsplanung, Ausführung) werden in der Maßnahme berücksichtigt.

 

Es wird eine kostendeckende Verwertung der Grundstücke angestrebt. Die HLG liefert der Stadt Rödermark regelmäßig Kalkulationsgrundlagen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Bei guter Nachfrage und entsprechenden Verkaufspreisen sind Überschüsse möglich, die für Infrastrukturzwecke der Stadt Rödermark zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Hessische Landgesellschaft mbH stellt die Grundstückssicherung durch Bodenbevorratung in der Sitzung des Magistrats und im Bauausschuss vor und erläutert die Vorgehensweise.


Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Gremien nehmen das Dienstleistungsangebot im Rahmen der Bodenbevorratung der Hessischen Landgesellschaft mbH zur Kenntnis und beschließen:

  1. Die Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung
     
  2. Beauftragung an den Magistrat zur Festlegung der Grundstückswerte im Geltungsbereich und zum Abschluss eines Erschließungsvertrages.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Die Finanzierung der Gebietsentwicklung erfolgt außerhalb des kommunalen Haushalts. Darüber hinaus sollen Folgekosten über die Wertschöpfungspotenziale abgefangen


Anlagen