Anfrage:
1. Welcher Investitionsbedarf zur Modernisierung und technischen Erneuerung im Rödermärker Badehaus besteht aktuell sowie absehbar in den kommenden Jahren? Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau und mit welchen Kosten wird aktuell dafür kalkuliert?
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden für das Badehaus seitens der Stadt Rödermark im Rahmen des Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungs-programm (SWIM) des Landes Hessen bei wem und wann angemeldet bzw. beantragt?
3. Welche finanziellen Landeszuwendungen sind (wann und in welcher Höhe) für die nötigen Maßnahmen zur Instandhaltung sowie zur Modernisierung im Badehaus Rödermark aus dem Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) zu erwarten?
4. Wie hoch ist der zu erwartende, finanzielle Eigenanteil der Stadt Rödermark für die Teilnahme am Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) des Landes Hessen bzw. die jeweiligen durch das Land geförderten Maßnahmen? Ergibt sich aus der Teilnahme an diesem Landesprogramm ein Automatismus zur Beisteuerungspflicht von Eigenmitteln?