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Vorlage - FDP/0259/18  

 
 
Betreff: Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) 2019 - 2023 Land Hessen (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
11.12.2018 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Hessische Landesregierung hat für/ab 2019 (Pressemeldung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29.05.2018) ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten im Land aufgelegt. Mit diesem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) fördert

die Hessische Landesregierung dabei ab dem kommenden Jahr den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Der Offenbach Post vom 17.11.2018 („Badehaus vor dem Ertrinken gerettet“) ist zu entnehmen, dass „[...] mit höheren Instandhaltungskosten zu rechnen [...]“ ist und die „[...] teils veraltete Technik erneuert [...]“ werden muss. „[...] Förderanträge beim Land Hessen (Landesprogramm

Schwimmen) sind gestellt. [...]“.

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Anfrage:

 

1. Welcher Investitionsbedarf zur Modernisierung und technischen Erneuerung im Rödermärker Badehaus besteht aktuell sowie absehbar in den kommenden Jahren? Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau und mit welchen Kosten wird aktuell dafür kalkuliert?

 

2. Welche konkreten Maßnahmen wurden für das Badehaus seitens der Stadt Rödermark im Rahmen des Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungs-programm (SWIM) des Landes Hessen bei wem und wann angemeldet bzw. beantragt?

 

3. Welche finanziellen Landeszuwendungen sind (wann und in welcher Höhe) für die nötigen Maßnahmen zur Instandhaltung sowie zur Modernisierung im Badehaus Rödermark aus dem Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) zu erwarten?

 

 

 

4. Wie hoch ist der zu erwartende, finanzielle Eigenanteil der Stadt Rödermark für die Teilnahme am Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) des Landes Hessen bzw. die jeweiligen durch das Land geförderten Maßnahmen? Ergibt sich aus der Teilnahme an diesem Landesprogramm ein Automatismus zur Beisteuerungspflicht von Eigenmitteln?