Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Mitte Oktober 2018 war der Presse (z.B. Frankfurter Neue Presse vom 16.10.2018: „Den Bus vor die Haustür bestellen“ ; Pressemitteilung des Kreises Offenbach vom 12.10.2018: „Der neue ÖPNV zur Feinerschließung des Kreises Offenbach“) zu entnehmen, dass das Projekt „Bus on demand“ („ASTPlus“) Mitte 2019 im Ostkreis starten und das bestehende ÖPNV-Angebot - zur Feinerschließung - ergänzen soll. Über eine App soll dann ein Kleinbus dann innerhalb von 15 Minuten vor die Haustür für die Fahrt zu einem „Point of Interest“ bestellt werden können. Das Pilotprojekt soll sich über vier Projektphasen von Mitte 2019 bis ins Jahr 2022 erstrecken. Der Start ist im Ostkreis mit Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen vorgesehen; danach folgen sukzessive die weiteren Regionen im Kreisgebiet. Langfristig und schrittweise soll auf diese Weise das bisherige Anruf-Sammel-Taxi-Angebot abgelöst werden und hierdurch das neue Angebot (mit-)finanziert werden. In Rödermark soll die Projektphase ab 2020 starten. Anfrage:
1. Wann wurde das „AnrufSammelTaxi“ (AST) in Rödermark aus welchem Grund bzw. welchen Gründen eingestellt? Wie hoch waren die Kosten der Stadt Rödermark zum Betrieb des AST in den letzten drei Betriebsjahren vor der Einstellung?
2. In welchem Zusammenhang stand (steht?) der „Anruf-Senioren-Dienst“ (ASD) zum AST? Wie lange war der ASD in Rödermark in welchem Umfang und mit welchen Kosten in Betrieb?
3. Welches Finanzierungskonzept liegt der Einführung von „ASTPlus – Bus on Demand“ in Rödermark ab 2020 zugrunde?
4. Welche Gremien der Stadt Rödermark wurden wann betreffend das Pilotprojekt „ASTPlus – Bus on Demand“ in Rödermark ab 2020 wie beteiligt bzw. eingebunden?
5. Welche Kosten werden durch die vorstehend genannte Einführung der Stadt Rödermark ab 2020 zusätzlich zum aktuellen ÖPNV-Beitrag entstehen und wie sollen diese gegenfinanziert werden?
6. Welche neue „Hardware“ muss von wem für den Betrieb von „ASTPlus – Bus on Demand“ in Rödermark zu welchem Preis angeschafft und wo vorgehalten werden? 7. Gibt es eine direkte vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rödermark und der KVG bzw. dem Softwareunternehmen „door2door“?
8. Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten gibt es für die Stadt Rödermark, am Pilotprojekt „ASTPlus – Bus on Demand“ nicht teilzunehmen und sich schon vor dem Beginn der entsprechenden Projektphase 2020 aus dem Projekt auszuklinken? |
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