Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 29. November 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 20 Nr. 456/1 bis 456/14 sowie 455/1 (teilweise). Der räumliche Geltungsbereich kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Zielsetzung der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem standort eine Wohnanlage für Menschen mit geistiger Behinderung errichten zu können.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.