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Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, eine kommunalverfassungsrechtliche Expertise darüber einzuholen, ob es in Ansehung der derzeit gegebenen Rechtslage zulässig wäre, per gemeindlicher Hauptsatzung dem Ausländerbeirat wie auch dem Seniorenbeirat ein Antragsrecht für die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und/oder den Fachausschüssen zu gewähren.
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht. |
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