Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Ausländer- und dem Seniorenbeirat das Antragsrecht in den Fachausschüssen einzuräumen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte Version der Geschäftsordnung / Hauptsatzung zur anschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Magistrat wird beauftragt, eine kommunalverfassungsrechtliche Expertise darüber einzuholen, ob es in Ansehung der derzeit gegebenen Rechtslage zulässig wäre, per gemeindlicher Hauptsatzung dem Ausländerbeirat wie auch dem Seniorenbeirat ein Antragsrecht für die Stadtverordnetenversammlung zu gewähren.
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht. |
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