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Tagesordnung - 13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 13.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Verkauf des ehemaligen Empfangsgebäudes am Bahnhof Ober-Roden (T.V.)      
Ö 5  
Klimaschutzkonzept Rödermark
VO/0286/12  
Ö 6  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Fußwegbenennung: Weih(e)gässchen(gasse)  
CAL/0295/12  
Ö 7  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 333, Astrid-Lindgren-Weg 7 mit 840 m²  
VO/0301/12  
Ö 8  
Wahl der Mitglieder des Personalrates für die Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0306/12  
Ö 9  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 25, Nrn. 280/14 (694 m²) und 280/15 (4.344 m²) (Beurkundetes Kaufangebot)
VO/0310/12  
Ö 10  
Klage gegen Land Hessen betreffend U3-Betreuungsausbau und Konnexität  
Enthält Anlagen
VO/0315/12  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beauftragt den Magistrat, im Benehmen mit anderen Mitgliedsstädten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Klage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen zu erheben mit dem Ziel, einen Ausgleich der Mehrbelastungen aus dem Ausbau der U3-Betreuung zu erhalten (Art. 137 Abs. 6 HV).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    13.11.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beauftragt den Magistrat, im Benehmen mit anderen Mitgliedsstädten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Klage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen zu erheben mit dem Ziel, einen Ausgleich der Mehrbelastungen aus dem Ausbau der U3-Betreuung zu erhalten (Art. 137 Abs. 6 HV).

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

 

Der Stadtverordnetenvorsteher Rotter teilt mit, dass mit Rücksicht auf die starke Häufung von Terminen (Leitbild, Bürgerhaushalt, Haushalt 2013 etc.) im November kein Gemarkungsrundgang durchgeführt wird. Dieser soll voraussichtlich im Januar/

Februar stattfinden.

 

Zum Schluss appelliert  er für die Haushaltsberatungen an die Sitzungsdiziplin der Stadtverordneten.