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Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beauftragt den Magistrat, im Benehmen mit anderen Mitgliedsstädten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Klage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen zu erheben mit dem Ziel, einen Ausgleich der Mehrbelastungen aus dem Ausbau der U3-Betreuung zu erhalten (Art. 137 Abs. 6 HV). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
Der Stadtverordnetenvorsteher Rotter teilt mit, dass mit Rücksicht auf die starke Häufung von Terminen (Leitbild, Bürgerhaushalt, Haushalt 2013 etc.) im November kein Gemarkungsrundgang durchgeführt wird. Dieser soll voraussichtlich im Januar/ Februar stattfinden.
Zum Schluss appelliert er für die Haushaltsberatungen an die Sitzungsdiziplin der Stadtverordneten.
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