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Sachverhalt/Begründung: Der Hessische Städte- und Gemeindebund, bei dem die Stadt Rödermark Mitglied ist, beabsichtigt, für mehrere Mitgliedstädte des Verbandes eine kommunale Grundrechtsklage gegen das Land Hessen vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen zu erheben, um einen Anspruch auf Ausgleich hinsichtlich der Mehrbelastungen aus dem Ausbau der U3-Betreuung unter dem Gesichtspunkt der Konnexität – Art. 137 Abs. 6 Hessische Verfassung – geltend zu machen. (Zum weiteren Sachverhalt wird auf das am 30.10.2012 eingegangene Schreiben verwiesen.) Die Frist hierfür läuft am 27.12.2012 ab. Die Einreichung der Klageschrift ist deshalb in der ersten Dezemberhälfte vorgesehen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beauftragt den Magistrat, im Benehmen mit anderen Mitgliedsstädten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Klage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen zu erheben mit dem Ziel, einen Ausgleich der Mehrbelastungen aus dem Ausbau der U3-Betreuung zu erhalten (Art. 137 Abs. 6 HV).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlage: Schreiben Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.
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