Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ ist gemäß § 7 der Eigenbetriebssatzung eine Betriebskommission zu bilden.
Der Betriebskommission gehören kraft ihres Amtes zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes an, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen sind (§ 7 Abs. 2c der Eigenbetriebssatzung)
Der Personalrat schlägt die folgenden Mitglieder zur Wahl vor:
Personalratsmitglied 1: Herrn Andreas Jacobsen Personalratsmitglied 2: Herrn Daniel Mathias Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt mit sofortiger Wirkung als Mitglieder der Betriebskommission für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ die Vertreter des Personalrates
Personalratsmitglied 1: Herrn Andreas Jacobsen
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Personalratsmitglied 2: Herrn Daniel Mathias
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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