Die Stadtverordnetenvorsteherin beruft zur Klärung einer Verfahrensfrage den Ältestenrat ein. Nach den Beratungen des Ältestenrates teilt die Stadtverordnetenvorsteherin mit, dass als TOP 20 die Vorlage des Magistrates wegen bestehender Eilbedürftigkeit auf die Tagesordnung genommen werden soll. Dies ist möglich, wenn mindestens 2/3 der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten dem zustimmen.
Bürgermeister Kern begründet die Eilbedürftigkeit.
In der folgenden Abstimmung wird einstimmig die Aufnahme des Tagesordnungspunktes 20 „Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 237/19 und 237/20, Paul-Ehrlich-Straße 12-14“ beschlossen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin berichtet, dass der Ältestenrat den Vorschlag macht, wegen der besonderen vorliegenden Umstände über den TOP 20 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten und zu entscheiden. Sie lässt hierüber abstimmen und stellt fest, dass mehr als 2/3 der anwesenden Stadtverordneten dieser Verfahrensweise zustimmen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin ersucht die anwesenden Zuhörer und Pressevertreter, den Sitzungssaal zu verlassen.
Sodann ruft die Stadtverordnetenvorsteherin den Tagesordnungspunkt 20, der den folgenden Wortlaut hat, auf:
Die Stadt Rödermark verkauft an die Firma ULMA Betonschalungen und Gerüste GmbH die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 237/19, Paul-Ehrlich-Straße 14 mit 6.000qm und Flur 25 Nr. 237/20, Paul-Ehrlich-Straße 12 mit ebenfalls 6.000 qm.
Der Kaufpreis beträgt 95,50 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt also 1.146.00,00 €.
Da die Grundstücke nicht bebaut werden sollen, entfallen die üblichen Vertragsbedingungen wie z. B. Bauverpflichtung.
Der Kaufpreis ist spätestens am 31.12.2013 zur Zahlung fällig und wird bis zu diesem Zeitpunkt mit jährlich 5 % verzinst.
Die Absicherung erfolgt durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch, die besagt, dass der gesamte Kaufpreis fällig wird, wenn die Grundstücke entgegen der Planung bebaut oder veräußert werden.