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Vorlage - VO/0154/08  

 
 
Betreff: Realisierung einer Sportstätte mit Fußballfeld und 400-Meter-Bahn
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung
18.06.2008 
evtl. Fortsetzung der 19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 17.06.2008 ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Seit mehr als 20 Jahren wird in unserer Stadt über die Errichtung einer zusätzlichen Sportanlage mit 400-Meter-Bahn diskutiert

Seit mehr als 20 Jahren wird in unserer Stadt über die Errichtung einer zusätzlichen Sportanlage mit 400-Meter-Bahn diskutiert. Auch im Rödermarkring-Vertrag vom 31. Mai 1988, der einen zurückhaltenden weiteren Flächenverbrauch zum Inhalt hat, wurde eine Fläche im damals in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan A 51 „Am Strangenweg“ für eine „Sportanlage – 400 m-Bahn“ freigehalten (I. Ziff. 10).

Die Rödermärker Vereine, in denen Leichtathletik betrieben wird (insbesondere MTV und TS), weisen seit längerem auf die Notwendigkeit der Bereitstellung einer entsprechenden Sportstätte hin. Die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule muß zur Durchführung bestimmter Lauf-Disziplinen im Rahmen der Bundesjugendspiele auf eine Sportstätte im benachbarten Eppertshausen ausweichen. Mit der Saison 2008/2009 spielen zwei Rödermärker Fußballvereine (1. FC „Germania“ 08 Ober-Roden und 1. FC „Viktoria“ 09 Urberach) in der höchsten Hessischen Amateurliga. Von den bislang in dieser Klasse spielenden Vereinen verfügen nur zwei über vereinseigenes Sportgelände, alle anderen bespielen städtische Anlagen.

Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 18.10.2002 und Volksabstimmung wurde als Artikel 62a in die Hessische Verfassung aufgenommen: „Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“

§ 19 Abs. 1 HGO lautet in seiner Neufassung: „Die Gemeinde hat die Aufgabe, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaft-lichen, sozialen, sportlichen und kulturellen öffentlichen Einrichtungen bereitzu-stellen.“

 

Diesem gesetzlichen und verfassungsmäßigen Anspruch könnte mit einer städtischen Spielstätte Rechnung getragen werden.

 

Ausstattung und Betrieb der Anlage sollten modernsten ökologischen Ansprüchen gerecht sein.

 

Zur Finanzierung einer entsprechenden Anlage sollten alle Möglichkeiten der Bezu-schussung aus öffentlichen sowie Stiftungsmitteln wie auch aus Mitteln der Sportverbände ausgeschöpft werden. Für die Unterhaltung sollten die nutzenden Vereine einen angemessenen Beitrag leisten.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Magistrat wird beauftragt,

       die Möglichkeit der Realisierung einer Sportstätte mit Fußballfeld und 400-Meter-Bahn zu  p r ü f e n  und über das Ergebnis im Fachausschuss am 18. August 2008 zu berichten.

2.        Als mögliche Standorte sind die bestehenden Sportanlagen sowie das    Gebiet „Am Strangenweg“ oder weitere Standorte in Betracht zu ziehen.

3.    Die Anlage soll mit modernster Ökotechnik ausgestattet sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: