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Auszug - Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten" zur Sicherung der wohnungsfernen Gärten  

 
 
evtl. Fortsetzung der 19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 17.06.2008
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze.

 

2.        Ziel der Planung soll sein, die in diesem Bereich liegenden wohnungsfernen Gärten bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiesen) planerisch dauerhaft für diesen Nutzungszweck zu sichern.

 

3.        Der Geltungsbereich orientiert sich an der Beschreibung im Beschlussvorschlag der Vorlage VO/0266/07-3 bzw. an den örtlichen Gegebenheiten

 

Nach Begründung der Antrag stellenden Fraktion wird von der CDU-Fraktion ein konkurrierender Hauptantrag gestellt, der den folgenden Wortlaut hat:

 

Punkt 2 soll wie folgt geändert werden:

 

Entlang der jetzigen Siedlungsgrenze im bereich der Straße „Zum Steckengarten und der Straße “Zum Herrnacker soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden. Diese Bebauung soll zu einer Arrondierung des Siedlungsgebietes des Stadtteils Ober-Roden in diesem Areal führen.

 

Die Maßnahme ist zu verbinden mit einer Förderung von Wohnungseigentum für junge Familien.

 

Bürgermeister Kern nimmt Stellung hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes und erläutert seine diesbezüglichen Bedenken.

 

Herr Schultheis stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Anträge in den Ausschuss zu verweisen. Herr Gerl stimmt diesem zu, wenn sich auch die CDU-Fraktion mit dieser Verfahrensweise einverstanden erklärt. Dies lehnt die CDU-Fraktion ab.

 

Daraufhin zieht die Fraktion die Andere Liste/die Grünen ihren Antrag zurück.

 

Der konkurrierende Hauptantrag der CDU-Fraktion ist mit der Rücknahme des Ursprungsantrages der Anderen Liste/Die Grünen gegenstandslos geworden. Dies wird durch die Stadtverordnetenvorsteherin festgestellt.