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Tagesordnung - 11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 30.04.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Bürgerbüro a) Antrag der FDP-Fraktion betr.: Bürgerbüro auf dem Bosch-Gelände b) Änderungsantrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen c) Änderungsantrag der CDU-Fraktion d) Änderungsantrag der SPD-Fraktion      
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Beratung zu Wehr- und Zivildienst      
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Glascontainer an die Großmärkte      
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Gemarkungsreinigung      
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Koordiniertes Hochwasserschutzkonzept "Grüne Mitte"      
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: Ordnungsgemäße Müllentsorgung      
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: "Stadtpark Rödermark Mitte"      
Ö 11  
Antrag der CDU-Fraktion betr.. Mobilfunkanlagen      
Ö 12  
Neufassung der "Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark"      
Ö 13  
Gründung der IC Rödermark AG      
    17.04.2002 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:

 

1.   Für den Betrieb des Innovations- und Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.

 

2.   Dem aktualisierten Business-Plan für die Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit aktualisierter Satzung wird zugestimmt.

 

3.   Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im angemieteten Bürogebäude aufnehmen.

 

4.   Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.

 

5.   Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG sicherzustellen.

 

6.   Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von 767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:

 

1.   Für den Betrieb des Innovations- und Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.

 

2.   Dem aktualisierten Business-Plan für die Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit aktualisierter Satzung wird zugestimmt.

 

3.   Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im angemieteten Bürogebäude aufnehmen.

 

4.   Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.

 

5.   Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG sicherzustellen.

 

6.   Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von 767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.

 

 

Rödermark, 8. April 2002

 

 

Schallmayer

Beschlussvorschlag:

 

Die bisherige Beschlußfassung wird ergänzt:

 

1.   Für den Betrieb des Innovations- und Gründerzentrums sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Rödermark wir die IC-Rödermark AG als wirtschaftliches Unternehmen nach § 121 ff HGO gegründet.

 

2.   Dem aktualisierten Business-Plan für die Gesellschaft einschließlich der Finanzplanung und den Anlagen mit aktualisierter Satzung wird zugestimmt.

 

3.   Die Gründung erfolgt zum 01. Mai 2002. Das Innovations- und Gründerzentrum soll zum 1. September 2002 seinen Betrieb im angemieteten Bürogebäude aufnehmen.

 

4.   Vertreter der Stadt Rödermark im Aufsichtsrat ist Herr Bürgermeister Alfons Maurer.

 

5.   Die Stadt Rödermark sichert der IC-Rödermark AG die Abdeckung der jährliche Verluste von bis zur € 230.000 zu. Durch eine terminlich abgestimmte Auszahlung und Verrechnung mit den Personalkostenerstattungen ist die Liquidität der IC-Rödermark AG sicherzustellen.

 

6.   Die IC-Rödermark AG erhält, ein unbefristetes Betriebsmitteldarlehen für die Umbau- und Sanierungsinvestitionen von 767.000,--€ zu 1 % Zinsen und 0 % Tilgung. Die Mittel werden, soweit noch nicht etatisiert, im Nachtragshaushaltsplan 2002 bereitgestellt.

 

 

Rödermark, 8. April 2002

 

 

Schallmayer

 

 

 

 

 

 

   
    18.04.2002 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 10 - geändert beschlossen
    BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

In Anpassung an die Beschlusslage (Beschluss der Stavo vom 24. April 2001) werden die folgenden Festlegungen getroffen:

 

1.      Die Gründung der IC Rödermark AG erfolgt zum 01. Mai 2002.

 

2.      Der von der Firma König Immobilien GmbH zu zahlende Umbau- und Renovierungskostenzuschuss in Höhe von € 511.292,00 zuzüglich Mehrwertsteuer soll direkt der IC Rödermark AG zufließen. Die beschlossene Patronatsbürgschaft gilt gegenüber der Firma König Immobilien GmbH als Vermieterin.

 

3.      Dem im überarbeiteten Business-Plan beigefügten Satzungsentwurf wird einschließlich folgender Änderung zugestimmt:

 

a)      § 2 Absatz 1 sollte zur Erlangung der Steuerbefreiung wie folgt lauten: “Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Rödermark sowie der als Aktionäre beteiligten Gebietskörperschaften durch Förderung der Wirtschaft, insbesondere durch Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Sanierung von Altlasten. Das Gesellschaftsvermögen sowie etwa erzielte Überschüsse werden nur zur Erreichung des in Satz 1 genannten Zwecks verwendet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung wird die Gesellschaft ein Gründer- und Innovations-Centrum betreiben, für die Neuansiedlung von Unternehmen werben, ansiedlungswillige und bereits ansässige Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen bzw. hinsichtlich Unternehmenserweiterungen beraten und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen für Unternehmen erbringen.”

 

b)     § 2 Absatz 3 der Satzung der IC Rödermark AG wird gestrichen.

 

4.      Der Business-Plan wird in der geänderten Fassung zur Kenntnis genommen. In Abweichung davon soll zunächst der Ausbau der Halle zurückgestellt werden. Über die mögliche Realisierung und die Finanzierung wird der Aufsichtsrat zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

 

 

 

Nach umfangreicher Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnentenversammlung, der Ergänzungsvorlage

Nach umfangreicher Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnentenversammlung, der Ergänzungsvorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:             7

Ablehnung:                0

Enthaltung:                0

   
    30.04.2002 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - geändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In Anpassung an die Beschlusslage 8Beschluss der Stavo vom 24. April 2001) werden die folgenden Festlegungen getroffen:

 

1.      Die Gründung der IC Rödermark AG erfolgt zum 01. Mai 2002

 

2.      Der von der Firma König Immobilien GmbH zu zahlende Umbau- und Renovierungskostenzuschuss in Höhe von € 511.292,00 zuzüglich Mehrwertsteuer solldirekt der IC Rödermark AG zufließen. Die beschlossene Patronatsbürgschaft gilt gegenüber der Firma König Immobilien GmbH als Vermieterin.

 

3.      Dem im überarbeiteten Businessplan beigefügten Satzungsentwurf wird einschließlich folgender Änderung zugestimmt.

 

a)      § 2 Absatz1 sollte zur Erlangung der Steuerbefreiung  wie folgt lauten: “Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Rödermark sowie der als Aktionäre beteiligten Gebietskörperschaften durch Förderung der wirtschaft, insbesondere durch Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Sanierung von Altlasten. Das Gesellschaftsvermögen sowie etwa erzielte Überschüsse werden nur zur Erreichung des in Satz 1 genannten Zwecks verwendet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung wird die Gesellschaft ein Gründer- und Innovations-Centrum betreiben, für die Neuansiedlung von Unternehmen werben, ansiedlungswillige und bereits ansässige Unternehmen in Verfahrens- , Förderungs-, und Standortfragen bzw. hinsichtlich Unternehmenserweiterungen beraten und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringen.”

 

b)     § 2 Absatz 3 der Satzung der IC Rödermark AG wird gestrichen.

 

4.         Der Beschluss vom 24. April 2001 hinsichtlich des Business-Planes wird aufgehoben. Vorstand und Aufsichtsrat haben den neuen Business-Plan zu erstellen und zu beschließen. Die Eckwerte aus dem Beschluss vom 24. April 2001, die die Höhe des maximalen Verlustausgleichs durch die Stadt von 230.000 E festlegen, bleiben bestehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:        einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                         CDU, SPD, AL/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                            /

Enthaltung:                            /

Ö 14  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste der Stadt Rödermark für das Jahr 2002      
Ö 15  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 365, Geraer Straße 10, 475 qm